Das neue Förderkonzept wird der Vorstand der nächsten Mitgliederversammlung zum Beschluß vorlegen:
Neues Förderkonzept der Opernfreunde Bonn e.V.
Der Verein der Opernfreunde Bonn fördert und unterstützt seit seinem Bestehen 1986 materiell und ideell das Musiktheater der Bundesstadt Bonn, insbesondere den künstlerischen Nachwuchs, die Heranführung der Jugend sowie die Verankerung und Vertiefung des Bonner Musiktheaterlebens im öffentlichen Leben national wie international. Dazu stellt er, wie in seiner Satzung ausgewiesen, Mittel bereit, die sich bislang weitgehend aus den Beiträgen und Spenden seiner Vereinsmitglieder zusammensetzten. Der Vorstand der Opernfreunde hat Vorschläge für die Mitgliederversammlung erarbeitet, deren Ziel es ist, zusätzliche Mittel aus Werbe-, Sponsoring- und Fundraisingmaßnahmen zu erwirtschaften, die es ermöglichen, die Förderarbeit des Vereins über die bereits bestehenden Fördermaßnahmen hinaus auf eine breitere Basis zu stellen und den Mitgliedern und Förderern mehr Möglichkeiten zu eröffnen, sich im Musiktheaterleben zu engagieren.
Dabei werden im Wesentlichen zwei unterschiedliche Strategien verfolgt: Zum einen sollen Förderpatenschaften den Musiktheaterbetrieb finanziell unterstützen und künstlerische und gestalterische Potentiale erschließen helfen. Zweitens sollen die Mitgliedschaftsformen in aufgefächerter Form diversifiziert werden, um den unterschiedlichen Förderinteressen der Mitglieder besser Rechnung tragen zu können. Insbesondere soll auch das besondere Engagement von Unternehmen für Musik und Kultur besser berücksichtigt werden.
1. Förderpatenschaften
Förderpatenschaften können je nach Interesse in unterschiedlicher Weise eingegangen werden. Zu unterscheiden sind dabei folgende Patenschaftsformen:
1.1 Sängerpatenschaft
Die Sängerpatenschaft dient der Weiterentwicklung des Sängerensembles und der Förderung des Sängernachwuchses. Damit wird die Grundlage geschaffen, auch künftig Gesangsleistungen auf höchstem Niveau zu gewährleisten. Die Förderung durch die Bonner Opernfreunde hat auch bisher schon beachtliche Erfolge zu verzeichnen, wenn man an vom Verein geförderte Sängerinnen und Sänger denkt, die aus dem nationalen und internationalen Musiktheaterleben nicht mehr hinweg zu denken sind. Die Sängerpatenschaft durch Einzelpersonen, Gruppen und Firmen stellt eine Ergänzung dar zur bisher aus Mitgliederbeiträgen finanzierten Förderung. Der Sängerpate übernimmt dabei anteilig ab einer festgelegten Höhe die Finanzierung des vertraglichen Engagements des Sängers/der Sängerin für eine Spielzeit oder länger. Im Gegenzug erhält er die Möglichkeit, den geförderten Künstler/die Künstlerin über die Spielzeit hinweg zu begleiten. Er erhält exklusive Informationen zu Proben und Auftritten und die Möglichkeit zum direkten Austausch und Gespräch. Die gegenseitigen Leistungen werden vertraglich fest geregelt.
1.2 Produktionspatenschaft
Mit einer Produktionspatenschaft beteiligt sich der Förderer an der Finanzierung ausgewählter Musiktheaterproduktionen. Auch hier wird eine Mindesthöhe festgelegt. Die Produktionspatenschaft setzt sich zum Ziel, die künstlerische Ausgestaltung einer Musiktheaterproduktion zu optimieren, wo sonst vielleicht der Kunst durch finanzielle Mittelbeschränkung Grenzen gesetzt sind. Die Patenschaft kann sich auch auf bestimmte Ausstattungsteile der Produktion beziehen, deren Anschaffung etwa ohne Finanzierung durch Dritte nicht möglich wäre. Der Produktionspate erhält im Gegenzug die Möglichkeit zum Probenbesuch, zum vergünstigten Eintritt bei den Aufführungen seiner Patenproduktion, sowie zum Austausch und Gespräch mit den für die Produktion künstlerisch Verantwortlichen. Ermöglicht werden soll darüber hinaus die Nennung des Sponsors in den Programmen.
1.3 Jugendpatenschaft
Die Jugendpatenschaft setzt sich zum Ziel, Jugendliche und junge Erwachsene frühzeitig an das Musiktheater heran zu führen und dafür zu begeistern. Gleichzeitig verbreitert sich damit die Publikums- und Auslastungsbasis und: das Publikum wird jünger. Der Jugendpate übernimmt für eine Spielzeit die Patenschaft für eine/n oder mehrere Jugendliche/n, wobei eine Altershöchstgrenze für die Förderung festzulegen ist. Der/die Geförderte erhält dadurch ein Spielzeitabo, das für alle Musiktheaterproduktionen gilt. Er/sie kann auch eine/n Freund/in einladen, die Aufführung gemeinsam mitzuerleben. Denkbar wären auch Schulpatenschaften zu denselben Bedingungen, Patenschaften für die Mitglieder von Jugendeinrichtungen und Jugendgruppen und dergl. Der Vorstand organisiert zusammen mit der Theaterleitung gemeinsame Treffen der fördernden und geförderten Paten für Probenbesuche, Gespräche mit Sängern und Musikern sowie den Blick hinter die Kulissen.
1.4 Ausstattungspatenschaft
Das Bonner Opernhaus ist in die Jahre gekommen. Dennoch ist es eines der schönsten Opernhäuser in der Region und darüber hinaus. Eine gründliche Renovierung steht unmittelbar bevor, wobei der laufende Betrieb nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Ermöglicht werden soll auch hier die Übernahme einer Patenschaft, etwa bei Bestuhlung, Bühne oder Foyerausstattung. Wünschenswert wäre ohnehin eine finanzielle Unterstützung der anstehenden Renovierungsarbeiten durch die Firmen und Unternehmen in Bonn und Umgebung. Dafür sollte intensiv geworben werden. Auch diese Form der Patenschaft und des Sponsorings soll durch Gegenleistungen prämiert werden, so etwa durch namentliche Kennzeichnung des Gebers bei Inventar, Programmen und den Eingangsebenen des Opernhauses.
1.5 Technische Patenschaft
Eine weitere Form der Förderung besteht im Sponsoring für die technische Ausstattung des Musiktheaters. Dazu gehören Spenden für Instrumente, Audiotechnik und dergl. verbunden mit namentlicher Nennung des Spenders in geeigneter Weise.
Hinweis: Sämtliche hier vorgeschlagenen Förderformen sind im Einklang mit der Satzung der Opernfreunde Bonn e.V. zu verstehen, insbesondere im Hinblick auf den Satzungspassus, dass finanzielle Mittel nur für Zwecke gegeben werden, für die im Wirtschaftsplan der Oper keine Mittel vorhanden sind. Dies wäre in jedem Einzelfall zu prüfen.
2. Neue Mitgliedschaftsformen
Künftig soll die Mitgliedschaft bei den Opernfreunden in unterschiedlichen Formen bestehen. Die bisherige einfache Mitgliedschaft wird ergänzt durch eine Firmenmitgliedschaft.
2.1 Einfache Mitgliedschaft
Die bislang bestehende einfache Mitgliedschaft soll unverändert bleiben bei einem Mindestbeitrag von 30,00 Euro für Einzelpersonen und 45,00 für Paare. Die Beträge können von den Mitgliedern beliebig aufgestockt werden, ohne dass sich daraus weitere Ansprüche wie zusätzliche Generalprobenbesuche etc. ableiten.
2.2 Firmenmitgliedschaft
Für die Firmenmitgliedschaft sollen als Gegenleistung ermöglicht werden: Probenbesuche, Begegnungen mit Künstlern und Musiktheaterverantwortlichen im kleinen Kreis, VIP-Maßnahmen bei Premieren und besonderen Veranstaltungen. Hier wird allerdings der Werbeeffekt für das zahlende Unternehmen im Vordergrund stehen, so dass hier der Schwerpunkt bei den zu erbringenden Gegenleistungen zu setzen sein wird. Die Mindest-Beitragshöhe beträgt 250,00 Euro. Gegebenenfalls ist den Firmen und Unternehmen eine Mitsprache bei der Mittelverwendung für Fördermaßnahmen einzuräumen, zumindest in beratender Weise, zumal dies beim Sponsoring üblich ist. Bei den Veranstaltungen der Opernfreunde sollten die anwesenden Firmenvertreter eigens namentlich begrüßt werden.
Hinweis: Sowohl eine Auffächerung der Mitgliedschaftsform wie auch die Festsetzung des jeweiligen Mindestbeitrags unterliegen der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Sie können durch Beschluss jederzeit geändert werden.